2. Mai 2013

Land muss Zuschüsse für Kitas neu regeln

Wie die Märkische Allgemeine Zeitung am 02.05.2013 berichtete (zum Beitrag), hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass die Landeszuschüsse neugeregelt werden müssen.

Sie seinen nach der Entscheidung des Landes Brandenburg, den Betreuungsschlüssel zugunsten der Verbesserung der Kinderbetreuung zu verringern, derzeit zu gering.

Als freier Träger, der eine verhältnismäßig große Kita betreibt, stimmen wir dem zu.

Doch schrillen einige Alarmglocken, wenn man liest, dass Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) ankündigte, „dass man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und in den kommenden Wochen „auf die Kommunen zugehen und entsprechende Konsequenzen ziehen“ werde…“

Zunächst stellt sich die Frage, wer nach Landesverfassung im Land Brandenburg Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit nach Sozialgesetzbuch 8 verantwortlich für die Kitas ist?

Es sind die Kreise und kreisfreien Städte. Insofern ist es richtig, auf die 4 kreisfreien Kommunen zu zugehen. Werden die Kreise mit einbezogen?

Weitere Fragen schließen sich an:

Wie verhält sich das mit den Kreisen, die Vereinbarungen mit den Kommunen abgeschlossen haben? Haben diese Kommunen (als Träger) und die freien Träger Einfluss, auf die zu erwartenden Entscheidungen?

Noch beängstigender ist die Aussage der Ministerin, „Das Urteil wird vermutlich zu einem aufwendigeren Berechnungsverfahren führen“.

Da rollt dann wohl auf alle Beteiligten eine große Welle Verwaltungsaufwand zu – wer bezahlt den? Wird damit die anstehende Erhöhung „aufgebraucht“?

– und es gibt noch weitere Fragen …

Foto: Christel Köster

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